Die neue Preisangabenverordnung tritt zum 28. Mai 2022 in Kraft
09.05.2022
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ändert sich mit Stichtag zum 28. Mai 2022 und stellt neue und verbindliche Anforderungen an die Preisdarstellungen in den Verkaufskanälen.
Ab diesem Datum besteht für Shopbetreiber bei Verstößen ein Abmahnrisiko. Die neuen Pflichten gelten nur für Preisermäßigungen von Waren im B2C-Bereich (§11 Abs.1 PAngV).
Wir fassen zusammen, welche Angaben zum Stichtag notwendig sind.
Digitale Handelsplattformen erfahren derzeit eine fortschreitende Modularisierung und Fragmentierung durch steigende Komplexität der Prozesse und des Userverhaltens.
Um mit dem Tempo des sich schnell ändernden Verbraucherverhaltens und der Marktdynamik Schritt zu halten und sich vom Mitbewerb zu differenzieren, überdenken Unternehmen Ihren Technologie-Stack und stellen sich neu auf.